Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOA) in der jeweils aktuellen gültigen Fassung. Der Steigerungsfaktor für die einzelnen Leistungen liegt je nach Schwierigkeit und erforderlichem Aufwand zwischen 1,0 und 3,5 fachem Satz, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. In unserer Praxis werden die GOÄ-Ziffern 29 und 30 auf Grundlage einer gesonderten Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ mit dem 7,5-fachen Steigerungssatz berechnet. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle daher nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann.
Ersttermin inkl. Blutabnahme (ohne Laborkosten), EKG, Lufu, ausführlicher Anamnese, ärztliche Untersuchung und Sonographie: Zwischen 400 und 850€ (je nach anfallender Diagnostik)
Folgetermin inkl. Therapieplan und Besprechung sowie Beratung: ca. 200-300€
Infusionen: Je nach Infusion zwischen 100 und 250€ pro Infusion
Sauerstofftherapie (IHHT) ca. 100€/Sitzung
Akupunktur ca. 50-100€/Sitzung
Bitte beachten Sie, dass es immer Abweichungen je nach Aufwand geben kann. Gerne kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kostenvoranschlag, den Sie als privatversicherte Person gerne bei der Kasse vorab zur Klärung einreichen können oder als Selbstzahler Überblick über die Kosten zu erhalten. Die Laborkosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden eigenständig von unseren Partner Laboren abgerechnet. Die Kosten sind abhängig von den gemessenen Werten. Erfahrungsgemäß liegen diese Kosten meisten zwischen 250 -800€. Bitte beachten Sie, dass Termine speziell für Sie reserviert sind. Eine kostenfreie Absage ist grundsätzlich bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 50 % des voraussichtlichen Honorars des gebuchten Termins zu berechnen. Für die Termine „Ersttermin“ und „Wiedervorstellung“ gilt aufgrund der erforderlichen Vorbereitung und der hierfür reservierten Untersuchungszeit eine Stornierungsfrist von 48 Stunden. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Bei einer krankheitsbedingten kurzfristigen Absage verzichten wir bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Nachweises auf die Ausfallgebühr. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, fällt ebenfalls keine Ausfallgebühr an.